Riester-Rente
Riestern lohnt sich jetzt noch mehr. Seit dem 1. Januar 2002 gibt es bereits die Riester-Rente. Seither hat sich das ehemalige Verwaltungsmonstrum, das viele erst einmal abgeschreckt hat, kontinuierlich weiterentwickelt.

Anlageformen gibt es dabei viele: Angefangen vom Banksparplan, über die klassische Rentenversicherung bis hin zu fondsgebundenen Angeboten.

Insbesondere Familien mit Kindern profitieren von dieser Form der Altersvorsorge. Für sie gibt es neben der Grundzulage von 154,- € pro Vertrag auch noch die Förderung für jedes Kind in Höhe von 185,- € (ab 2008 Geborene sogar 300,- €). Doch nicht nur Familien können mit der Riester-Rente lukrativ für das Alter vorsorgen, denn durch den Sonderausgabeabzug können zusätzlich Steuern eingespart werden.

Seit 2008 gibt es das sogenannte „Wohnriestern“. Dadurch kann künftig auch selbst genutztes Wohneigentum in die Altersvorsorge einbezogen werden. Das Riester-Vermögen gehört zu den besonders geschützten Vermögen und kann bei Hartz-IV-Bezug nicht herangezogen werden. Auch eine Pfändung ist nicht möglich.

Berufsanfänger erhalten zum Start ihrer Riester Rente eine einmalige Riester-Prämie von 200,- € zusätzlich zur Zulage.