Rentenversicherung
Immer mehr Leistungen werden von der gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen. Im Jahre 2001 wurde eine neue Rentenreform beschlossen, die zu bedeutenden Folgen führte. Das Rentenniveau wurde von 70% auf 67% gekürzt. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt der Staat nur eine geringe Erwerbs-
minderungsrente. Um diese entstandene Versorgungslücke auszugleichen, ist heute eine private Rentenversicherung sinnvoll. Mit der privaten Rentenversicherung ist eine finanzielle Absicherung im Alter gewährleistet. Die Rente wird ab dem 65. Lebensjahr lebenslang gezahlt, auch wenn das Ansparkapital schon aufgebraucht ist. Zu unterscheiden sind private Rentenversicherungen mit oder ohne Kapitalwahlrecht. So ist es möglich, nach Ablauf der Versicherung, eine Kapitalabfindung oder eine monatliche Rentenzahlung zu wählen.

Fällt die Entscheidung auf die konstante Rente, so wird eine in der Höhe gleichbleibende monatliche Rentenzahlung geleistet.

Fällt die Wahl auf die dynamische Rente, wird eine lebenslange Rente mit einer Steigerungsrate von 2-5% jährlich gezahlt. Oder die sinkende Rente, sie ist zu Beginn des Rentenalters am höchsten, sie sinkt jedoch von Jahr zu Jahr um einen gewissen Prozentsatz. Wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, erhalten im Todesfall des Versicherten die Erben die monatliche Rente.

Natürlich ist es vom Vorteil in jungen Jahren einen Rentenversicherungsvertrag abzuschließen, so fällt der Beitrag bedeutend niedriger aus. Ebenso sind staatliche Förderungen möglich, z. B. bei der Riesterrente oder der Basisrente.