Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Individual-Versicherung. Sie wird für Privatpersonen und Unternehmen empfohlen, um das Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit abzudecken. Allerdings gelten Rechtsschutzversicherung nicht generell für jedes Rechtsgebiet. Dies muss speziell im Versicherungsvertrag festgelegt werden. In der Regel werden bei Vertragsabschluss Selbstbeteiligungen des Versicherten vereinbart, die bei den meisten Versicherungen zwischen 150,- Euro und 250,- Euro liegen.

Im Regelfall übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten: Die Gerichtskosten, das Zeugengeld oder Sachverständigenkosten, die Rechtsanwaltskosten des Versicherungsnehmers und die zu übernehmenden Kosten des Gegners. Auch Kautionen in einer Höhe von bis zu 50.000,- Euro werden übernommen, Bußgelder und Geldstrafe muss der Versicherte allerdings selbst begleichen.

Der Versicherungsfall tritt ein wenn ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen die Rechtspflichten vorliegt. Allerdings prüfen die Versicherer im Vorfeld, ob eine ausreichende Aussicht auf Erfolg gegeben ist und, ob dem Versicherten ein schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt wird.

Für jeden empfiehlt sich eine solche Rechtsschutzversicherung, da sie den Einzelnen im Notfall, der sehr rasch eintreten kann, vor unnötigen Kosten schützt.