Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung kann man grundsätzlich in eine Vollkostenkrankenversicherung und in diverse Zusatzversicherungen unterteilen. Grundsätzlich ist zunächst einmal jeder Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Ab einem bestimmten Einkommen (derzeit BBG über 48.600,- Euro jährlich), welches mindestens seit 3 Jahren bestehen sollte, können sich Angestellte auch in der privaten Krankenversicherung versichern lassen. Selbstständige und Freiberufler haben ohnehin immer die Möglichkeit, sich für die private Kranken-(voll) Versicherung zu entscheiden.
Die private Krankenversicherung bietet viele Vorteile, zum Beispiel umfangreichere Leistungen und Kostenübernahmen, sowie in vielen Bereichen auch eine bevorzugte Behandlung des Versicherten. Damit die Kluft zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu groß wird, können sich auch gesetzlich Pflichtversicherte insofern privat krankenversichern, indem sie private Zusatzversicherungen in Anspruch nehmen. Dabei kann es sich beispielsweise um private Zahnzusatzversicherungen, Zusatzversicherungen im Bereich der stationären Behandlungen im Krankenhaus, oder auch in Form einer Krankentagegeld-Versicherung handeln.